Verfügungen und Vollmachten

Im Zweifelsfall eine Entscheidung über Leben und Tod

Nach langjähriger Debatte und umfangreichen Diskussionen haben Bundestag und Bundesrat eine Einigung erzielt und mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts das umgangssprachlich als ‚Patientenverfügungsgesetz’
benannte Gesetz verabschiedet. Es ist am 01. September 2009 in Kraft getreten.
Durch diese Entscheidung wird die Patientenverfügung rechtsverbindlich im
Betreuungsrecht (im Rahmen des BGB) verankert. Auf der Basis der zukünftig
gültigen Rechtslage ist eine erste rechtliche Einordnung des Gesetzes möglich.

 

Die Vorsorge zum Lebensende hat zwei Säulen.

  1. Die Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen sind noch zugelassen?
  2. Die Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht: Wer kann an meiner Stelle entscheiden?

 

Auf Wunsch helfen wir Ihnen kostenfrei bei der Erstellung ihrer persönlichen Patientenverfügung. Es gibt heutzutage zwar eine ganze Menge an Formularvordrucken, welche jedoch ungenau und sehr pauschal verfasst sind.

Wir erarbeiten mit Ihnen anhand von Textbausteinen ihre ganz persönliche Patientenverfügung, fassen diese abschließend zusammen und Sie erhalten, ebenfals kostenfrei, einen Patientenverfügungsausweis, den Sie mit sich führen können. In dem Ausweis wird festgehalten, wo Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist und wer als Ansprechpartner eingetragen ist.

Lassen Sie sich von uns beraten!